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Trinkwasserhygiene

Hygiene und Schutz des Trinkwassers

Wir sind qualifiziertes SHK-Fachunternehmen für Planung, Ausführung, Instandhaltung sowie Hygiene, Sicherheit und Gebrauchstauglichkeit von Trinkwasserinstallationen. Auch die Einweisung von Betreibern in den bestimmungsgemäßen Betrieb sind Teil unserer Serviceleistungen.

Sie benötigen eine Gefährdungsanalyse oder eine individuelle Beratung?
Dann kommen Sie bei uns vorbei oder rufen Sie einfach an. Unsere Fachleute helfen Ihnen gerne weiter

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Fragen und Antworten

Was versteht man unter Trinkwasserhygiene?
Trinkwasserhygiene bezeichnet den Teil der Hygiene, der das Trinkwasser betrifft. Gesetzliche Grundlage sind die EU-Trinkwasserrichtlinie sowie die jeweiligen nationalen Gesetze und Trinkwasserverordnungen. Die Trinkwasserhygiene beschäftigt sich mit allen Fragestellungen rund um die möglichen Qualitätsbeeinträchtigungen des Trinkwassers innerhalb von Trinkwasserinstallationen. Gemäß der deutschen Trinkwasserverordnung ist die Übergabestelle des Trinkwassers vom Wasserversorgungsunternehmen an den Endverbraucher das Ende der Hausanschlussleitung (normalerweise der Hauptabsperrhahn im Keller des Gebäudes). Ab dieser Stelle ist der Eigentümer oder der Betreiber der Hausinstallation verantwortlich für die Einhaltung einwandfreier Qualität bis zur Entnahmestelle. (Quelle: Wikipedia)
Was kann die Qualität des Trinkwassers im Gebäude beeinträchtigen?
Innerhalb einer Trinkwasserinstallation kann das Trinkwasser eine Reihe von Qualitätsbeeinträchtigungen erfahren. Diese werden unterschieden in: Physikalische Beeinträchtigungen, z.B. Verfärbungen, Kalk oder Geruchsbildung. Chemische Beeinträchtigungen, z.B. wenn chemische Substanzen in Materialien in erhöhter Konzentration und sich im Trinkwasser lösen. Mikrobiologische Beeinträchtigungen, z.B. bei Anstieg von koloniebildenden Einzellern (Amöben) oder Auftreten von Krankheitserregern wie z.B. Legionellen und Pseudomonas Aeruginosa. (Quelle Wikipedia)
Was versteht man unter Gefährdungsanalyse?
Nach der Trinkwasserverordnung hat der „Unternehmer und sonstige Inhaber“ (UsI) einer Trinkwasser-Installation eine Gefährdungsanalyse durchzuführen und im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflichten Gefährdungen Dritter, insbesondere der Nutzer, auszuschließen. Die eigentliche Gefährdungsanalyse erfolgt im Rahmen einer Inspektion und beinhaltet eine Dokumentenprüfung , eine Prüfung auf Einhaltung der einschlägigen anerkannten Regeln der Technik, eine Überprüfung der Betriebsparameter (insbesondere Temperaturen an wichtigen Punkten), eine Veranlassung von Probenahmen sowie die Gesamtbewertung der Ergebnisse dieser Prüfungen und führt schlussendlich mit Blick auf die Vermeidung von Gefährdungen zu einer Instandhaltungsplanung. (Quelle: Wikipedia)
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